GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 17.10.2025

Zuletzt geändert am 10.7.2026

VI. Tagesordnung, Einberufung, Leitung der Sitzung und Ordnungsmaßnahmen

§ 19

Sitzungen

1Die Sitzungen des Bundestages sind öffentlich. 2Die Öffentlichkeit kann nach Artikel 42 Absatz 1 des Grundgesetzes ausgeschlossen werden.