GOBT

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

Vom 17.10.2025

§ 11

Reihenfolge der Fraktionen

1Nach der Stärke der Fraktionen bestimmt sich ihre Reihenfolge. 2Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das vom Präsidenten in einer Sitzung des Bundestages gezogen wird. 3Verliert ein Mitglied des Bundestages sein Mandat, wird dieses bis zur Nachbesetzung bei der Fraktion mitgezählt, zu der es bisher zählte.