GModG

Gebäudemodernisierungsgesetz

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

Vom 8.8.2020

Zuletzt geändert am 23.7.2026

§ 64

Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

1Eine Zirkulationspumpe muss beim Einbau in eine Warmwasseranlage mit einer selbsttätig wirkenden Einrichtung zur Ein- und Ausschaltung ausgestattet werden. 2Die Trinkwasserverordnung bleibt unberührt.