GModG

Gebäudemodernisierungsgesetz

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden

Vom 8.8.2020

Zuletzt geändert am 23.7.2026

Abschnitt 2
Besondere Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude

§§ 40–41

(weggefallen)