Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland
Vom
29.10.2020
Zuletzt geändert am
24.3.2022
§ 8c
Kosten für die Nutzung des Sperrsystems
12Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind für die nach § 8 Absatz 3 Verpflichteten kostenpflichtig.
3Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.