GlüStV 2021

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Vom 29.10.2020

Zuletzt geändert am 24.3.2022

§ 8c

Kosten für die Nutzung des Sperrsystems

1 2Der Anschluss an das Sperrsystem und dessen Nutzung sind für die nach § 8 Absatz 3 Verpflichteten kostenpflichtig. 3Das Stellen eines Sperrantrags und eines Antrags auf Beendigung der Sperre sind kostenfrei.