GlüStV 2021

Glücksspielstaatsvertrag 2021

Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

Vom 29.10.2020

Zuletzt geändert am 24.3.2022

§ 33

Revision zum Bundesverwaltungsgericht

In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe.