Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland
Vom
29.10.2020
Zuletzt geändert am
24.3.2022
§ 33
Revision zum Bundesverwaltungsgericht
In einem gerichtlichen Verfahren kann die Revision zum Bundesverwaltungsgericht auch darauf gestützt werden, dass das angefochtene Urteil auf der Verletzung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages beruhe.