Vom 5.5.2004
Neugefasst am 27.2.2014
Zuletzt geändert am 16.7.2024
In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.