GIGV

IOP-Governance-Verordnung

Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung

Vom 7.10.2021

§ 1

Zweck der Verordnung

Zweck dieser Verordnung ist es, durch die Errichtung einer Koordinierungsstelle die Voraussetzung für die Förderung von Interoperabilität informationstechnischer Systeme und die vernetzte Zusammenarbeit von Leistungserbringern zu schaffen.