GIGV

IOP-Governance-Verordnung

Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung

Vom 10.9.2024

Kapitel 1
Allgemeine Vorschrift

§ 1

Zweck der Verordnung

Zweck dieser Verordnung ist es, durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums die Voraussetzungen für die Förderung der Interoperabilität (IOP) informationstechnischer Systeme, für die verbindliche Umsetzung von Interoperabilitätsvorgaben und für die vernetzte Zusammenarbeit von Leistungserbringenden zu schaffen.