GGKostV

Gefahrgutkostenverordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter

Vom 7.3.2013

Neugefasst am 11.3.2019

Zuletzt geändert am 28.6.2023

Anlage 3

(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung



Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ergeben sich aus § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und aus § 12 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See. Für die Gebührenfestsetzung werden die Stundensätze der jeweils tätigen Organisationseinheiten der BAM zugrunde gelegt.

Organisationseinheit
Abteilung
Bezeichnung der OrganisationseinheitStundensatz
(EUR)
1Analytische Chemie; Referenzmaterialien126
2Chemische Sicherheitstechnik154
3Gefahrgutumschließungen133
4Material und Umwelt137
5Werkstofftechnik149
6Materialschutz und Oberflächentechnik131
7Bauwerkssicherheit115
8Zerstörungsfreie Prüfung132
9Komponentensicherheit132
SQualitätsinfrastruktur138