GGKostV

Gefahrgutkostenverordnung

Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter

Vom 7.3.2013

Neugefasst am 11.3.2019

Zuletzt geändert am 19.6.2025

Anlage 3

(zu § 1 Absatz 3) Gebührenverzeichnis Gebühren der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Amtshandlungen, einschließlich Prüfungen, der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ergeben sich aus § 8 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und aus § 12 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See. Für die Gebührenfestsetzung werden die Stundensätze der jeweils tätigen Organisationseinheiten der BAM zugrunde gelegt.

Organisationseinheit
Abteilung
Bezeichnung der OrganisationseinheitStundensatz
(EUR)
1Analytische Chemie; Referenzmaterialien173
2Prozess- und Anlagensicherheit194
3Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher156
4Material und Umwelt164
5Werkstofftechnik163
6Materialchemie154
7Bauwerkssicherheit144
8Zerstörungsfreie Prüfung142
9Komponentensicherheit149
SQualitätsinfrastruktur123