1 Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. 2 Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. 3 Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. 4 Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
(2) (weggefallen)