GewStG

Gewerbesteuergesetz

Vom 1.12.1936

Neugefasst am 15.10.2002

Zuletzt geändert am 28.2.2025

§ 18

Entstehung der Steuer

Die Gewerbesteuer entsteht, soweit es sich nicht um Vorauszahlungen (§ 21) handelt, mit Ablauf des Erhebungszeitraums, für den die Festsetzung vorgenommen wird.