ZPO

Zivilprozessordnung

Vom 12.9.1950

Neugefasst am 5.12.2005

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Abschnitt 2
Parteien
Titel 1
Parteifähigkeit; Prozessfähigkeit

§ 50

Parteifähigkeit

Parteifähig ist, wer rechtsfähig ist.