ZPO

Zivilprozessordnung

Vom 12.9.1950

Neugefasst am 5.12.2005

Zuletzt geändert am 22.12.2023

Titel 3
Ladungen, Termine und Fristen

§ 214

Ladung zum Termin

Die Ladung zu einem Termin wird von Amts wegen veranlasst.