WpPG

Wertpapierprospektgesetz

Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist

Vom 22.6.2005

Zuletzt geändert am 11.12.2023

§ 31

(jetzt § 20)