WpHG

Wertpapierhandelsgesetz

Gesetz über den Wertpapierhandel

Vom 26.7.1994

Neugefasst am 9.9.1998

Zuletzt geändert am 11.12.2023

§ 136

Übergangsregelung zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

1Die §§ 37w und 37y in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind erstmals auf Lageberichte und Konzernlageberichte anzuwenden, die sich auf ein nach dem 31. Dezember 2016 beginnendes Geschäftsjahr beziehen. 2Auf Lage- und Konzernlageberichte, die sich auf vor dem 1. Januar 2017 beginnende Geschäftsjahre beziehen, bleiben die §§ 37w und 37y in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung anwendbar.