WoGV

Wohngeldverordnung

Vom 21.12.1971

Neugefasst am 19.10.2001

Zuletzt geändert am 17.4.2023

Teil 3
Wohngeld-Lastenberechnung

§ 8

Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung

1Bei der Aufstellung der Wohngeld-Lastenberechnung ist von der im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Belastung auszugehen. 2Ist die Belastung für das dem Bewilligungszeitraum vorangegangene Kalenderjahr feststellbar und ist eine Änderung im Bewilligungszeitraum nicht zu erwarten, ist von dieser Belastung auszugehen.