Vom 25.5.1976
Neugefasst am 23.1.2003
Zuletzt geändert am 4.12.2023
1Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 2Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, wenn er stimmberechtigt ist; sonst gilt Stimmengleichheit als Ablehnung.