Vom 25.5.1976
Neugefasst am 23.1.2003
Zuletzt geändert am 4.12.2023
Kommen für die Amtshilfe mehrere Behörden in Betracht, so soll nach Möglichkeit eine Behörde der untersten Verwaltungsstufe des Verwaltungszweigs ersucht werden, dem die ersuchende Behörde angehört.