VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung

Vom 21.1.1960

Neugefasst am 19.3.1991

Zuletzt geändert am 22.12.2023

10. Abschnitt
Urteile und andere Entscheidungen

§ 107

Über die Klage wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch Urteil entschieden.