VOB/A 2016

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (Teil A)

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen

Vom 31.7.2009

Zuletzt geändert am 19.1.2016

§ 16a VS

Nachforderung von Unterlagen

1Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot nicht entsprechend § 16 VS ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise nach. 2Diese sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. 3Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. 4Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen.