VIGGebV

Verbraucherinformationsgebührenverordnung

Verordnung über die Gebühren nach dem Verbraucherinformationsgesetz

Vom 22.11.2012

Zuletzt geändert am 7.8.2013

§ 2

Gebührenbemessung

1Die Gebühren bestimmen sich nach dem mit der Informationsgewährung verbundenen Personal- und Sachaufwand. 2Dieser beläuft sich auf 41 bis 67 Euro je aufgewendeter Stunde Arbeitszeit.