VergStatVO

Vergabestatistikverordnung

Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

Vom 12.4.2016

Anlage 7

(zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber



Abschnitt 1



Daten, die durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen
öffentlichen Auftrages im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden



MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des AuftraggebersAnzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. ERechV (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des
Auftraggebers
Räumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
CPV-CodeDie Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 1 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten, nicht offenen Verfahrens]
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 11 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A) [einschließlich des beschleunigten Verhandlungsverfahrens]
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 12 VSVgV; § 3 VS Nr. 2 VOB/A)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 13 VSVgV; § 3 VS Nr. 3 VOB/A)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
 Zuschlag
 Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung   
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe


Abschnitt 2



Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen



MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.