VergStatVO

Vergabestatistikverordnung

Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

Vom 12.4.2016

Anlage 1

(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber

Abschnitt 1



Daten, die durch öffentliche Auftraggeber nach
Zuschlagserteilung im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrages
im Oberschwellenbereich dem Statistischen Bundesamt zugeleitet werden



MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
Angaben zum AuftraggeberName des AuftraggebersAnzugeben ist hier die Bezeichnung des Auftraggebers und keine einzelnen Organisationseinheiten innerhalb des Auftraggebers.
Leitweg-IDJeder öffentliche Auftraggeber verfügt über eine oder mehrere Leitweg-ID, die zur Übermittlung der elektronischen Rechnung gem. E-Rechnungsverordnung vom 13. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3555) (ERechV) (auf Bundesebene) in den Vergabeunterlagen angegeben werden müssen.
Die Angabe ist nur für Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend.
Art des AuftraggebersÖffentliche Auftraggeber
Bund
 Oberste Bundesbehörden
 Obere, mittlere und untere Bundesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Bundesebene
Land
 Oberste Landesbehörden
 Obere, mittlere und untere Landesbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Landesebene
 Sonstige Auftraggeber auf Landesebene
Kommunen
 Kommunalbehörden
 Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
 Sonstige Auftraggeber auf Kommunalebene
Sonstige
 Sonstige Auftraggeber
Postleitzahl des AuftraggebersRäumliche Zuordnung des Auftraggebers
Zentrale Beschaffungsstelle ja   nein
Angaben zum
Auftragsgegenstand
Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EUBekanntmachungsnummer im Amtsblatt der EU
AuftragsnummerInterne Auftrags-Nr. oder vergebenes Aktenzeichen
Art des Auftrages Bauauftrag
 Lieferauftrag
 Dienstleistungsauftrag
Common Procurement Vocabulary-Code
(CPV-Code)
Die Angabe dient der Ermittlung des Auftragsgegenstandes. Anzugeben ist der Hauptteil des CPV-Codes (ohne Zusatzteil). Mehrfachnennung ist möglich. Es können bis zu drei CPV-Codes angegeben werden.
AuftragswertErmittlung des Netto-Auftragswertes in Euro
Aufteilung des Auftrags
in Lose
 ja   nein
ZuschlagskriteriumErmittlung der Zuschlagskriterien für die Zuschlagsentscheidung:
 nur Preis
 nur Kosten
 Preis und Qualitätskriterien
 Kosten und Qualitätskriterien
Wenn Zuschlagskriterium:  Preis und Qualitätskriterien
 Gewichtung Preis vs. Qualitätskriterien in %
Wenn Zuschlagskriterium:  Kosten und Qualitätskriterien
 Gewichtung Kosten vs. Qualitätskriterien in %
Angaben zum
Verfahren
Verfahrensart Offenes Verfahren (§ 15 VgV; § 3 EU Nr. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2) (VOB/A)
 Nicht offenes Verfahren (§ 16 VgV; § 3 EU Nr. 2 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 1 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
(§ 17 Abs. 5 VgV; § 3 EU Nr. 3 VOB/A)
 Wettbewerblicher Dialog (§ 18 VgV; § 3 EU Nr. 4 VOB/A)
 Innovationspartnerschaft (§ 19 VgV; § 3 EU Nr. 5 VOB/A)
Rahmenvereinbarung ja   nein
Dynamisches Beschaffungssystem ja   nein
Elektronische Auktion ja   nein
Nachhaltigkeitskriterien (siehe Anlage 9)Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien bei der Leistungsbeschreibung, bei der Eignung, bei den Zuschlagskriterien oder bei den Ausführungsbedingungen
 ja   nein
Wenn Nachhaltigkeitskriterien  ja
 Ermittlung, an welcher Stelle des Vergabeverfahrens das/die Nachhaltigkeitskriterium/en vorgegeben wurde/n:
 Leistungsbeschreibung
 Eignung
   Zuschlag
   Ausführungsbedingungen
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Leistungsbeschreibung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Eignung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Zuschlag  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Wenn Ausführungsbedingung  
 Ermittlung, welche Art von Nachhaltigkeitskriterium:
 umweltbezogen
 sozial
 innovativ
(Mehrfachnennung ist möglich.)
Angaben zur AuftragsvergabeDatum des VertragsabschlussesZeitliche Zuordnung der Vergabe
Gesamtanzahl eingegangener AngeboteAnzahl der Angebote, die insgesamt eingegangen sind
Anzahl Angebote von KMUAnzahl der Angebote, die von Kleinstunternehmen und/oder kleinen und/oder mittleren Unternehmen eingegangen sind.
Es wird die KMU-Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) zugrunde gelegt.
Anzahl Angebote aus anderen EU-MitgliedstaatenAnzahl der Angebote, die aus anderen europäischen Mitgliedstaaten eingegangen sind
Anzahl elektronisch übermittelter AngeboteAnzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote
Auftragnehmer ist ein KMU ja   nein
Herkunftsland
Auftragnehmer
Angabe des Herkunftslandes des Auftragnehmers
AbschlussseiteBemerkungFreiwillige Angabe


Abschnitt 2



Merkmale, die ausschließlich der
technischen Umsetzung der Datenübermittlung nach § 2 Absatz 1 dienen



MerkmalsgruppeName des MerkmalsAusprägungen/Bemerkungen
MerkmaleName der BerichtsstelleZur Erfüllung ihrer Meldepflichten bedienen sich die Auftraggeber Berichtsstellen. Berichtsstellen sind diejenigen Stellen, die Informationen über vergebene Aufträge als Auftraggeber selbst oder für einen anderen Auftraggeber melden.
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
PostfachnummerFreiwillige Angaben
Postleitzahl des Postfaches
Ort des Postfaches
Nachname Ansprechperson
Vorname
Ansprechperson
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Auftraggebereigenschaft Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentlicher Auftrag durch Sektorenauftraggeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber im Oberschwellenbereich
 Konzession durch Konzessionsgeber über soziale und andere besondere Dienstleistungen im Oberschwellenbereich
 Verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich
 Öffentliche Aufträge durch öffentliche Auftraggeber im Unterschwellenbereich
Angaben zur
Meldung
Korrekturmeldung ja   nein
Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet im Folgenden die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.Anmerkung: „Auftraggeber“ bezeichnet in diesem Fall die in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber.