UVPG

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Vom 12.2.1990

Neugefasst am 18.3.2021

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 52

Landschaftsplanungen

Bei Landschaftsplanungen richten sich die Erforderlichkeit und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung nach Landesrecht.