UStG

Umsatzsteuergesetz

Vom 26.11.1979

Neugefasst am 21.2.2005

Zuletzt geändert am 11.12.2023

Anlage 4

(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet



Lfd. Nr.WarenbezeichnungZolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
 1Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als HalbzeugPositionen 7106 und 7107
 2Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als HalbzeugPosition 7110 und Unterposition 7111 00 00
3Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Rohblöcke und andere Rohformen aus Eisen oder Stahl; Halbzeug aus Eisen oder StahlPositionen 7201, 7205 bis 7207, 7218 und 7224
 4Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus KupferPositionen 7402, 7403, 7405 und 7406
 5Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und Flitter, aus NickelPositionen 7501, 7502 und 7504
 6Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus AluminiumPositionen 7601 und 7603
 7Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus BleiPosition 7801; aus Position 7804
 8Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus ZinkPositionen 7901 und 7903
 9Zinn in RohformPosition 8001
10Andere unedle Metalle in Rohform oder als Pulveraus Positionen 8101 bis 8112
11Cermets in RohformUnterposition 8113 00 20