UStDV

Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

Vom 21.12.1979

Neugefasst am 21.2.2005

Zuletzt geändert am 20.7.2023

§ 6

Straßenstrecken in den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten

Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.