UMV

Unionsmarkenverordnung

Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke

Vom 14.6.2017

Kapitel XIV
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 207

Ausschussverfahren

(1) 1Die Kommission wird von einem Ausschuss für Durchführungsvorschriften unterstützt. 2Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

(2) Wird auf den vorliegenden Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.