UMV

Unionsmarkenverordnung

Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke

Vom 14.6.2017

Art. 199

Rechtswirkung der Eintragung eines Rechtsübergangs

Die Eintragung einer Änderung des Inhabers einer internationalen Registrierung im Internationalen Register hat dieselbe Rechtswirkung wie die Eintragung eines Rechtsübergangs im Register gemäß Artikel 20.