UMV

Unionsmarkenverordnung

Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke

Vom 14.6.2017

Art. 144

Vorrechte und Immunitäten

Das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Union gilt für das Amt und dessen Personal.