UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

Titel XIII
VERFAHREN BETREFFEND DIE INTERNATIONALE REGISTRIERUNG VON MARKEN

Art. 28

Formblatt für die Beantragung einer internationalen Anmeldung

1Das Formblatt, das das Amt für die Einreichung einer internationalen Anmeldung gemäß Artikel 184 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 bereitstellt, enthält alle Bestandteile des vom Internationalen Büro bereitgestellten amtlichen Formblatts. 2Die Anmelder können auch das vom Internationalen Büro bereitgestellte amtliche Formblatt verwenden.