UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

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1Nach der Abschaffung des Erfordernisses einer grafischen Wiedergabe der Marke können bestimmte Markentypen in elektronischem Format wiedergegeben werden, und ihre Veröffentlichung mit herkömmlichen Mitteln ist folglich nicht mehr zweckmäßig. 2Damit die Veröffentlichung aller Informationen zu einer Anmeldung, die aus Gründen der Transparenz und der Rechtssicherheit erforderlich sind, gewährleistet wird, sollte der Zugang zu der Wiedergabe der Marke über einen Link auf das elektronische Register des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum als gültige Form der Wiedergabe des Zeichens für Veröffentlichungszwecke anerkannt werden.