UMDV

Unionsmarkendurchführungsverordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 der Kommission vom 5. März 2018 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Unionsmarke und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1431

Vom 5.3.2018

(6)

Damit ferner Kohärenz bei der Einreichung einer Unionsmarkenanmeldung gewährleistet ist und die Dienlichkeit von Verfügbarkeitsrecherchen verbessert wird, ist es angebracht, allgemeine Grundsätze aufzustellen, denen die Wiedergabe einer jeden Marke entsprechen muss, sowie die spezifischen Vorschriften und Erfordernisse an die Wiedergabe bestimmter Markentypen im Einklang mit der spezifischen Art und den Merkmalen der Marke festzulegen.