TVG

Tarifvertragsgesetz

Vom 9.4.1949

Neugefasst am 25.8.1969

Zuletzt geändert am 20.5.2020

§ 6

Tarifregister

Bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Tarifregister geführt, in das der Abschluß, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden.