TKG

Telekommunikationsgesetz

Vom 23.6.2021

Zuletzt geändert am 14.3.2023

§ 121

Internationaler entgeltfreier Telefondienst

1Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. 2Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.