TabakerzG

Tabakerzeugnisgesetz

Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse

Vom 4.4.2016

Zuletzt geändert am 19.7.2023

Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

§ 38

Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren

1Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht eine amtliche Sammlung von Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Erzeugnissen im Sinne des § 2 Nummer 1 und von Bedarfsgegenständen. 2Die Verfahren werden unter Mitwirkung von Sachkennern aus den Bereichen der Überwachung, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der beteiligten Wirtschaft festgelegt. 3Die Sammlung ist laufend auf dem neuesten Stand zu halten.