StPO

Strafprozessordnung

Vom 12.9.1950

Neugefasst am 7.4.1987

Zuletzt geändert am 27.3.2024

§ 365

Geltung der allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel für den Antrag

Die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel gelten auch für den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens.