Nutzerkonto erstellen
Login
Gesetze Übersicht
LX Gesetze für iPhone & iPad
Funktionen und Preise
Gutschein einlösen
Feedback & Support
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Nutzerkonto erstellen
Login
Gesetze Übersicht
LX Gesetze für iPhone & iPad
Funktionen und Preise
Gutschein einlösen
Feedback & Support
Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
StGB
Strafgesetzbuch
Vom
15.5.1871
Neugefasst am
13.11.1998
Zuletzt geändert am
27.3.2024
§ 155
Eidesgleiche Bekräftigungen
Dem Eid stehen gleich
1.
die den Eid ersetzende Bekräftigung,
2.
die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
Vorherige Norm
Nächste Norm