StBerG

Steuerberatungsgesetz

Vom 16.8.1961

Neugefasst am 4.11.1975

Zuletzt geändert am 17.1.2024

Dritter Teil
Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt
Vollstreckung wegen Handlungen und Unterlassungen

§ 159

Zwangsmittel

Die Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach der Abgabenordnung.