StBerG

Steuerberatungsgesetz

Vom 16.8.1961

Neugefasst am 4.11.1975

Zuletzt geändert am 17.1.2024

Dritter Unterabschnitt
Verfahrensvorschriften
Erster Teilabschnitt
Allgemeines

§ 105

Vorschriften für das Verfahren

Für das berufsgerichtliche Verfahren gelten die nachstehenden Vorschriften.