Sechstes SozialgesetzbuchGesetzliche Rentenversicherung
Vom 18.12.1989
Neugefasst am 19.2.2002
Zuletzt geändert am 27.3.2024
Rentenbezieher erhalten eine Anpassungsmitteilung, wenn sich die Höhe des aktuellen Rentenwerts verändert.