Neuntes SozialgesetzbuchRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Vom 23.12.2016
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Die §§ 223 und 224 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.