SGB IX

9. Sozialgesetzbuch: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Neuntes Sozialgesetzbuch
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Vom 23.12.2016

Zuletzt geändert am 22.12.2023

§ 207

Mehrarbeit

Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.