Neuntes SozialgesetzbuchRehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Vom 23.12.2016
Zuletzt geändert am 22.12.2023
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.