Zweites SozialgesetzbuchGrundsicherung für Arbeitsuchende
Vom 24.12.2003
Neugefasst am 13.5.2011
Zuletzt geändert am 27.3.2024
Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.