2. Sozialgesetzbuch: Grundsicherung für Arbeitsuchende
Zweites Sozialgesetzbuch Grundsicherung für Arbeitsuchende
Vom
24.12.2003
Neugefasst am
13.5.2011
Zuletzt geändert am
27.3.2024
§ 43a
Verteilung von Teilzahlungen
Teilzahlungen auf Ersatz- und Erstattungsansprüche der Träger nach diesem Buch gegen Leistungsberechtigte oder Dritte mindern die Aufwendungen der Träger der Aufwendungen im Verhältnis des jeweiligen Anteils an der Forderung zueinander.