ProdHaftG

Produkthaftungsgesetz

Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte

Vom 15.12.1989

Zuletzt geändert am 17.7.2017

§ 14

Unabdingbarkeit

1Die Ersatzpflicht des Herstellers nach diesem Gesetz darf im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 2Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig.