PatV

Patentverordnung

Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt

Vom 1.9.2003

Zuletzt geändert am 14.6.2022

§ 12

Zeichnungen

Eingereichte Zeichnungen müssen den in der Anlage 2 enthaltenen Standards entsprechen.