Gesetz über die politischen Parteien
Vom 24.7.1967
Neugefasst am 31.1.1994
Zuletzt geändert am 27.2.2024
1Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muß in geheimer Abstimmung erfolgen. 2Die Aufstellung regeln die Wahlgesetze und die Satzungen der Parteien.