MarkenG

Markengesetz

Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen

Vom 25.10.1994

Zuletzt geändert am 8.10.2023

§ 31

Angemeldete Marken

Die §§ 27 bis 30 gelten entsprechend für durch Anmeldung von Marken begründete Rechte.