Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Vom 27.7.1981
Zuletzt geändert am 22.3.2024
Die Aufsicht über die Künstlersozialkasse führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt.